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ArbG Frankfurt/Main, 04.03.2008 - 8 Ca 8724/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Streitigkeit über die Höhe des Arbeitsentgelt aus einem bestehenden Arbeitsverhältnisses einer Kundenberaterin; Möglichkeit einer wirksamen Befristung einer einzelnen Arbeitsbedingung durch mündliche Absprache
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- BAG, 03.09.2003 - 7 AZR 106/03
Befristete Arbeitszeiterhöhung - Schriftform
Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 04.03.2008 - 8 Ca 8724/07
Eine solche Befristung einer einzelnen Arbeitsbedingung wäre zwar auch mündlich möglich ( BAG Urteil vom 03. September 2003 - 7 AZR 106/03 , NJW 2004, 1126, 1126), jedoch hat die Beklagte nicht substantiiert dargelegt, dass zum Zeitpunkt der Erhöhung des Stundenlohns bzw. derÄnderung der Vergütung auf ein reines Fixgehalt eine bestimmte Dauer dieser Regelung vereinbart worden wäre.